Nach intensiven Beratungen werde zwar der Begriff der Bistumsorte nicht als eigene Kategorie weitergeführt, so Generalvikar Dr. Michael Bredeck.
Stattdessen gebe es „verlässliche Orte mit Bistumsauftrag“. „Diese Orte und Einrichtungen erfüllen auch künftig einen besonderen Auftrag des Erzbistums und bringen ihr jeweiliges Profil und ihre fachliche oder pastorale Kompetenz ein“, so Generalvikar Bredeck.
Gleichzeitig sollen sie stärker als bisher mit dem Seelsorgeraum verbunden sein, in dem sie wirken:
„Sie werden damit Teil des Netzwerkes unterschiedlicher kirchlicher Orte und Akteure im jeweiligen Seelsorgeraum.“
Damit werde auch die Grundidee der neuen Seelsorgeräume weiter gestärkt: „Kirchliches Leben soll nicht an einem einzigen zentralen Ort gebündelt werden.
Vielmehr entsteht ein Netzwerk unterschiedlicher verlässlicher Orte, Gemeinden und Kirchorte, Einrichtungen, Initiativen und Angebote, die miteinander verbunden sind und gemeinsam Kirche für die Menschen in ihrem jeweiligen Sozialraum gestalten“, erläutert Annegret Meyer, koordinierende Leitung der Pastoralen Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat.
Neben lokalen und thematischen verlässlichen Orten sowie dem Pastoralen Zentrum eines Seelsorgeraums tragen die verlässlichen Orte mit Bistumsauftrag dazu bei, dass besondere pastorale, geistliche, soziale oder bildungsbezogene Angebote dauerhaft und verlässlich präsent bleiben.
In Ergänzung dazu gibt es pastorale Einrichtungen mit diözesanweitem Auftrag, nämlich die Wallfahrt in Werl, das Bildungs- und Exerzitienhaus St. Bonifatius Elkeringhausen und das Klostergelände Hardehausen mit der Jugendbildungsstätte und der Landvolkshochschule.
Hier geht es zum ganzen Pressartikel des Erzbistums: Verlaessliche Orte mit Bistumsauftrag staerken die Seelsorgeraeume/